Na het NRPS in Nederland is nu ook Duitsland overstag om jonge hengsten te gebruiken zonder een verrichting gedaan te hebben,waarbij de veulens toch in het hoofdstamboek geregistreerd worden.
Eerst was het zo dat een hengst daar niet mocht dekken alvorens een verr. gedaan te hebben.
Nu is het algemeen aangenomen dan het nu wel kan als de hengst tenminste niet ouder is dan 3 jaar.
De achterliggende gedachte is ,dat fokkers snel een jonge hengst ter beschikking willen hebben,voor bv. bijzondere bloedsopbouw, maar niet ter dekking staat omdat hij geen verr. gedaan heeft of een sportcariere tegemoet gaat..
Sommige zijn er van overtuigd dat een verr. op 3 jarige leeftijd niet het antwoord aan aanleg kan geven wat van een volwassensportpaard verwacht kan worden. (Laat rijp,blesure gevoelig etc.)
En nu heeft men de keus om toch met zo'n hengst te dekken om hem daarna als 4 jarige in te zetten in de sport.
De veulens worden gewoon geregistreerd in het hoofdstamboek.
Elk stamboek heeft wel de keus om het te dekken aantal te begrenzen tot bijv. 30 stuks.
Citaat:Vorläufige Eintragung von Junghengsten nach Körung
Angestrebte Vereinbarung zwischen den Reitpferdezuchtverbänden
Thomas Hartwig 27.10.2005 12:26
Verden (FN-Bereich Zucht). Die Vertreter der Reitpferdezuchtverbände der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) haben im Rahmen der Hannoveraner Hauptkörung in Verden über die aktuellen Entwicklungen des Zuchteinsatzes von Junghengsten diskutiert. Zur Debatte standen die Eintragungskriterien in das Hengstbuch I der dreijährigen, gekörten Reitpferdehengste. Anlässlich der jährlichen Sitzung der Zuchtverbandsvertreter im Dezember des Jahres soll darüber abgestimmt werden, ob die dreijährigen Hengste nach der Körung für eine Decksaison vorläufig eingetragen werden können. Allerdings kann die Anzahl an zugelassenen Stuten für diese Junghengste im Rahmen der jeweiligen Zuchtprogramme begrenzt werden. „Aus züchterischer Sicht kann man dieser Idee nicht uneingeschränkt zustimmen, da nun wieder dreijährige, ungeprüfte Hengste in den Deckeinsatz kommen können. Aber der Leistungsnachweis über die Veranlagungsprüfung, die 70-Tage-Hengst-Leistungs-Prüfung (HLP) und/oder den Turniersport als Voraussetzung für die endgültige Eintragung bleibt ja erhalten. Es ändert sich lediglich, dass dreijährige, gekörte Junghengste im ersten Deckjahr vorläufig in das Hengstbuch I auch ohne Eigenleistungsnachweis eingetragen werden können", kommentiert Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereiches Zucht und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.
Kürzlich hat sich eine Arbeitsgruppe der FN in Warendorf mit den jüngsten Entwicklungen des Einsatzes dreijähriger, gekörter Hengste in den Reitpferdezuchten befasst. Deren Analyse wurde nun im Kreise der Vorsitzenden und Zuchtleiter der Zuchtverbände beraten. Danach gaben folgende Gründe den Anlass, über die Zukunft der Hengstleistungsprüfungs-Konzeption nachzudenken:
Durch die Festlegung des Beginns der Veranlagungsprüfung ab 1. März durch den Tierschutz entsteht ein zeitliches Vakuum für den Zeitraum zwischen Körung und Veranlagungsprüfung.
Es besteht eine vermehrte Nachfrage für den Einsatz von Junghengsten nach der Körung und den Hengstpräsentationen, aber vor Ablegung der Veranlagungsprüfungen.
Der ursprüngliche Gedanke, kein Deckeinsatz vor der Veranlagungsprüfung, wird von den Züchtern nicht ausreichend angenommen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen entsendet eine Reihe von Hengsthaltern gekörte Junghengste erst im Herbst, entsprechend länger trainiert, in die Veranlagungsprüfung. Dadurch verliert der Gedanke des „Züchterschutzes" an Bedeutung.
Die unterschiedliche Handhabung der Erteilung der behördlichen Besamungserlaubnisse (auch vor abgelegter Veranlagungsprüfung) führt zu Irritationen in der Praxis.
„Dies ist die Praxis, die wir als Zuchtverbände zur Kenntnis nehmen müssen. Es besteht daher Handlungsbedarf", so Horst Ense (Niederbolheim), Vorsitzender des FN-Bereiches Zucht und Vorsitzender des Rheinischen Pferdestammbuches. Folgender Änderungsvorschlag wurde in der Runde der Vorsitzenden und Zuchtleiter der Reitpferdezuchtverbände vereinbart:
Für dreijährige, gekörte Hengste soll vor der Veranlagungsprüfung unter dem Reiter eine vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I für eine Decksaison (bis 31. Oktober des Zuchtjahres) zugelassen werden.
Die vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I erfolgt für dreijährige, gekörte Hengste auf Antrag des Hengsthalters bei der jeweiligen Züchtervereinigung und wird auf eine Decksaison (bis 31.10.) befristet. Vierjährig können Hengste nur dann in das Hengstbuch I eingetragen sein, wenn sie erfolgreich in einer stationären Prüfungsanstalt eigenleistungsgeprüft sind.
Die Mitgliedszüchtervereinigungen der FN können für das eigene Zuchtprogramm eine Begrenzung der Stutenanzahl festlegen, die für die vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I für die Decksaison als dreijähriger Hengst gilt.
Somit ergeben sich keine Veränderungen hinsichtlich der Leistungsnachweise für die endgültige Zuchtbucheintragung. Die Möglichkeiten über die 70-Tage-HLP, der eine Veranlagungsprüfung vorausgehen kann, der Kombination aus der Veranlagungsprüfung und Bundeschampionats-Qualifikation oder die Turniersporterfolge in der Klasse S, bleiben für die Hengste unverändert bestehen. Wenn alle Beteiligten im Dezember dieses Jahres dem Änderungsvorschlag zur vorläufigen Eintragung von Junghengsten zustimmen, dann kann diese neue Regelung bereits für die in diesem Herbst „frisch" gekörten Hengste zum Einsatz kommen. „Man muss sich darüber im Klaren sein, dass wir einen Schritt zurück machen. Sicherlich kommt diese Regelung den Züchtern zugute, die Junghengste direkt nach der Körung nutzen möchten und nicht auf eine erfolgreiche Teilnahme an einer Leistungsprüfung warten wollen. Aber ich möchte diesen Züchtern unbedingt ans Herz legen, diese Junghengste mit besonderem Augenmaß auszuwählen und auch nur begrenzt einzusetzen, da zu dem Zeitpunkt nur sehr wenige Informationen über die Eigenleistung der Hengste bekannt sind", so Dr. Thomas Nissen (Kiel), Zuchtleiter des Verbandes der Züchter des Holsteiner Pferdes. Das Fazit der Vorsitzenden und Zuchtleiter zu der anstehenden Veränderung ist, dass so der Druck von den dreijährigen, gekörten Junghengsten genommen wird. „Bis vierjährig kann jeder Hengst eine stationäre Hengstleistungsprüfung abgelegt haben", so Petra Wilm (Tasdorf), Vorsitzende des Trakehner Verbandes. Mie/TD


Ook bij hengsten die wel verrichtingen gelopen hebben trouwens...